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Wird die Verjährung der Ordnungswidrigkeit wirksam unterbrochen, wenn die Angabe des vermeintlichen Tatortes der Ordnungswidrigkeit im Anhörungsschreiben und im Bußgeldbescheid um mehr als 35 km vom tatsächlichen Tatort abweicht und der Betroffene
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AG Zeitz: Keine Unterbrechung der OWi-Verjährung wegen Verwechslung der Anschrift des Betroffenen – Verkehrsrecht Blog
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